10/12/25

Gericht kippt das Böllerverbot auf Föhr und Amrum

Keine Raketen, keine Böller in der Silvesternacht - das war der Plan der Inseln Föhr und Amrum. Doch ein Gerichtsurteil hat diese Idee gestoppt. Privates Feuerwerk ist erlaubt, entschied das Oberverwaltungsgericht in Schleswig. Und nun?
Wyk auf Föhr

Es gibt Orte, die sich zum Jahreswechsel bewusst gegen Raketen, Böller und Explosionen am Himmel entscheiden. Sie tun das aus Rücksicht auf die Natur, auf Tiere und Menschen. Gerade Inseln gehören oft dazu. Orte, an denen man nur die Stille hört, den Wind und das Meer. Die Inseln Föhr und Amrum wollten genau diesen Weg gehen - der auch aus touristischer Sicht interessant ist.

Doch vorerst bleibt es bei der alten Silvester-Realität.

Gericht kippt Feuerwerksverbot

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig hat das geplante Feuerwerksverbot für die Nordseeinseln Föhr und Amrum vorläufig aufgehoben. Damit dürfen auf Föhr zu Silvester wieder Feuerwerkskörper verkauft, auf die Insel gebracht und gezündet werden. Auch auf Amrum ist das bislang geltende Verbot vorerst außer Kraft gesetzt.

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Auf Föhr hätte das Verbot in diesem Jahr erstmals gegolten. Das Amt Föhr-Amrum hatte sich mit dem lokalen Einzelhandel darauf verständigt, privates Feuerwerk der Kategorie F2 – also Raketen, Böller und Batterien für den Hausgebrauch – vollständig zu untersagen. Gründe waren Umwelt- und Tierschutz. Für Amrum bestand bereits länger eine entsprechende Regelung.

Klage eines Feuerwerksunternehmens erfolgreich

Gegen die Verordnung klagte ein Unternehmen, das Feuerwerkskörper vertreibt, und stellte einen Eilantrag. Diesem gab das OVG am Dienstag, 9. Dezember, statt, wie das Gericht am folgenden Tag mitteilte. Die Verbote sind damit bis zur Entscheidung in der Hauptsache ausgesetzt. Diese wird nach Angaben des Gerichts jedoch nicht vor dem kommenden Jahr stattfinden. Für den anstehenden Jahreswechsel gilt daher: kein Verbot.

Das Amt Föhr-Amrum hatte seine Entscheidung auf das Immissionsschutzgesetz gestützt. Das OVG sah darin jedoch keine ausreichende Rechtsgrundlage. Fragen des Feuerwerksrechts fielen in den Bereich des Sprengstoffrechts – und damit in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Ein amtsweites Verbot lasse sich so nicht rechtssicher begründen.

Polizei: Schutz der Einsatzkräfte im Fokus

Unabhängig vom Gerichtsentscheid fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) weiterhin ein bundesweites Böllerverbot. Hintergrund sind die zahlreichen Angriffe auf Polizei- und Rettungskräfte in der Silvesternacht. „Ziel ist es, Einsatzkräfte bundesweit besser zu schützen“, erklärte die GdP Schleswig-Holstein. Immer wieder würden Kolleginnen und Kollegen sowie Rettungskräfte an Silvester attackiert und teils schwer verletzt.

Gleichzeitig räumt die Gewerkschaft ein, dass ein generelles Verbot politisch schwer durchsetzbar sei. Als Alternative schlägt sie ein Umdenken vor. Statt vieler Verbotszonen solle es klar definierte Bereiche geben, in denen Feuerwerk erlaubt ist – etwa zentrale, gemeinsame Feuerwerke. Ein Beispiel für diese Praxis ist eine Insel: Sylt.

Naturschutz fordert Verzicht auf private Böllerei

Auch der Naturschutzbund NABU Schleswig-Holstein plädiert für einen anderen Umgang mit Silvesterfeuerwerk. Statt zehntausender privater Explosionen vor Haustüren spricht sich der Verband für zentrale Feuerwerke aus – oder für den vollständigen Verzicht auf privates Böllern.

Besonders die Auswirkungen auf Wildtiere stehen im Fokus. „Die Böllerei verursacht enormen Stress – und das in einer besonders sensiblen Zeit“, sagt NABU-Landessprecherin Eva Krautter. Im Winter sei Nahrung knapp, Tiere müssten ihre Energie streng einteilen. Lärm und Lichtblitze würden sie aufschrecken, Panik auslösen und Fluchtreaktionen provozieren.

Mehr als eine juristische Frage

Rechtlich ist die Lage für diesen Jahreswechsel eindeutig: Auf Föhr und Amrum ist privates Feuerwerk erlaubt. Inhaltlich aber bleibt die Debatte offen. Zwischen Gerichtsurteil und gesellschaftlicher Verantwortung liegt ein Spannungsfeld, das gerade auf Inseln besonders spürbar ist.

Denn auch ohne Verbot bleibt die Entscheidung eine persönliche. Wird auf Föhr und Amrum geböllert werden? Oder regelt das die Inselgemeinschaft unter sich?

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