Der umstrittene Fehmarnbelt-Tunnel kann gebaut werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat alle Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss abgewiesen. Dem Bau des Milliarden-Projekts steht damit nichts mehr im Wege.
Dem Prozess vorangegangen war ein jahrelanger Streit um das Sieben-Milliarden-Euro-Projekt. Für die einen ist der Fehmarnbelt-Tunnel ein Bauwerk, das Europa zusammenbringt und sich positiv auf Handel und Tourismus auswirkt, besonders für Schleswig-Holstein und für Hamburg. Für die Kritiker bedeutet der Tunnel ein Beispiel für überdimensionierte Verkehrsplanung zu Lasten der Umwelt. Besonders Schweinswale seien betroffen.
Express von Hamburg nach Kopenhagen
Mit dem rechtskräftigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts können die Bauarbeiten nun beginnen. Der Tunnel soll 18 Kilometer lang sein, mit Röhren für eine Autobahn sowie Eisenbahnstrecken. Eine neue ICE-Verbindung wird die Fahrzeit zwischen Kopenhagen und Hamburg auf insgesamt zweieinhalb Stunden reduzieren. Reisende sparen also knapp zwei Stunden Fahrtzeit. In dieser Animation seht Ihr, wie der neue Tunnel aussehen kann:
Die Bauzeit des Fehmarnbelt-Tunnels zwischen Puttgarden und Rødby ist mit sechseinhalb Jahren veranschlagt. 2029 könnte der Tunnel nach den derzeitigen Planungen eröffnet werden. Dänemark, das die Querung durch ein Mautsystem innerhalb von 36 Jahren refinanzieren will, möchte mit dem Bau rasch beginnen und macht entsprechend Druck.
Riff wird berücksichtigt
Zu den sechs Klägern gegen das Projekt gehörten Umweltschützer, Fährbetreiber und die Gemeinde Fehmarn. Umweltschützer hatten vor allem auf ein Riff hingewiesen, das nahe der geplanten Querung entdeckt worden war. Dieses soll während der Bauarbeiten berücksichtigt werden – etwa, in dem drumherum gebaut wird oder Eingriffe ausgeglichen werden – ist nach Ansicht des Richters aber kein Grund gegen den Bau. Der Meeresboden sei während der Planung zu den damals anerkannten Kriterien untersucht worden.