Die Hamburger Wasserschutzpolizei hat im ersten Halbjahr 2026 drei Seeschiffe ertappt, die im Hamburger Hafen unerlaubt Ballastwasser abließen. Das bestätigte die Hamburger Umweltbehörde auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa. Bei den erwischten Schiffen handelte es sich um zwei Massengut- und einen Stückgutfrachter.
Ein weiterer Verstoß wurde nach Angaben der Polizei außerhalb des Hafengebiets festgestellt. Welche Schiffe und Reedereien betroffen waren, teilten die Behörden nicht mit.
Ballastwasser kann Ökosysteme verändern
Ballastwasser ist für die Sicherheit großer Seeschiffe unverzichtbar. Frachter, die nur wenig oder gar keine Ladung an Bord haben, pumpen Wasser in spezielle Tanks. Das zusätzliche Gewicht sorgt dafür, dass die Schiffe mit mehr Tiefgang stabil im Wasser liegen und sich sicher manövrieren lassen.
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Das Problem beginnt, wenn das Wasser an einem Ort aufgenommen und Tausende Seemeilen entfernt wieder abgelassen wird. Mit dem abgelassenen Ballastwasser gelangen Bakterien, Algen, Larven, Krebse und andere kleine Lebewesen in fremde Gewässer. Dort können sie sich ausbreiten, heimische Arten verdrängen und erhebliche ökologische Schäden verursachen.
Ein Beispiel: die Chinesische Wollhandkrabbe. Sie stammt ursprünglich aus Ostasien und wurde vermutlich vor rund 100 Jahren über das Ballastwasser von Handelsschiffen nach Europa eingeschleppt. Heute lebt sie in zahlreichen deutschen Flüssen. Auch bei uns in der Elbe.
Schiffe ignorieren Vorgaben
Um die weltweite Verschleppung fremder Arten einzudämmen, gelten strenge internationale und nationale Vorschriften. Schiffe müssen ihr Ballastwasser kontrollieren und in vielen Fällen technisch behandeln, bevor sie es abgeben dürfen. Die Vorgänge müssen zudem in einem Ballastwassertagebuch dokumentiert werden.
Das unerlaubte Einleiten von Ballastwasser stellt nach der deutschen See-Umweltverhaltensverordnung eine Ordnungswidrigkeit dar. Gegen die Verantwortlichen der im Hamburger Hafen kontrollierten Schiffe wurden entsprechende Verfahren eingeleitet. Üblicherweise werden solche Verstöße mit Bußgeldern geahndet. Zur möglichen Höhe der Zahlungen machte die Umweltbehörde keine Angaben.


























