Nach Einschätzung von Lea Schmitz, Sprecherin des Tierschutzbundes, ist der Zustand des Wals bereits seit seinem ersten Auftauchen in der Ostsee massiv beeinträchtigt. Damals hatte sich das Tier in Fischernetzen verheddert – ein Ereignis, das seine körperliche Konstitution nachhaltig geschwächt habe. Hinzu kommt, dass der Wal inzwischen mindestens dreimal gestrandet ist. Für den Tierschutzbund ist das ein klares Indiz: "Weitere Rettungsversuche würden mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut in einer Strandung enden", heißt es auf Anfrage von Ankerherz.
Prognose ist düster
Auch die zeitliche Dimension spiele eine Rolle. Seit mehr als zwei Wochen liegt das Tier bereits vor der Insel Poel fest. Erfahrene Organisationen und Wissenschaftler, darunter die British Divers Marine Life Rescue, bewerten die Situation laut Schmitz als aussichtslos (wir berichteten HIER). Fortgesetzte Rettungsmaßnahmen würden demnach vor allem Stress bedeuten – für ein Tier, das sich bereits in einem kritischen Zustand befindet. Der Kreislauf aus Befreiung, erneuter Strandung und weiterem Eingreifen würde sich wiederholen.
Selbst im unwahrscheinlichen Fall, dass es gelingt, den Wal zurück in den hunderte Seemeilen entfernten Atlantik zu bringen, bleibt die Prognose düster. Der Tierschutzbund geht davon aus, dass das Tier dort verenden würde – "fernab der öffentlichen Aufmerksamkeit und Live-Stream", wie Schmitz schreibt.
Die konkrete Ausgestaltung der geplanten Rettungsaktion kann die Organisation nur eingeschränkt bewerten. Viele Details seien bislang nicht bekannt oder lediglich aus Medienberichten erschließbar. Eine abschließende Einschätzung sei deshalb nicht möglich.
Warnung vor Geisternetzen
Auch die rechtliche Einordnung bleibt komplex. Nach Angaben des zuständigen Ministeriums liege die Verantwortung bei den handelnden Personen, die die Rettungsaktion durchführen. Der Tierschutzbund selbst hat keine Möglichkeit, juristisch gegen das Vorhaben vorzugehen.
Weder auf Landesebene in Mecklenburg-Vorpommern noch auf Bundesebene existiert ein Tierschutzverbandsklagerecht. Zwar ist die Organisation als Umweltverband anerkannt, doch das Umwelt-Rechtsbehelfs-Gesetz (UmwRG) greift in diesem Fall nicht, da die Entscheidung über Rettungsmaßnahmen nicht unter dessen Anwendungsbereich fällt.
Für den Tierschutzbund steht der Fall damit exemplarisch für die Grenzen menschlichen Eingreifens in komplexe Naturprozesse. Zugleich verweist die Organisation auf strukturelle Probleme: Geisternetze aus der Fischerei, zunehmende Meeresverschmutzung und Unterwasserlärm setzen Meeressäuger weltweit unter Druck. Der geschwächte Wal vor Poel sei auch ein Ergebnis dieser Belastungen.
Und ein Mahnmal dafür, wie wichtig konsequenter Meeresschutz ist...



























