Die Besatzung eines Tankers unter liberianischer Flagge ist in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee bei illegaler Müllentsorgung auf frischer Tat beobachtet worden. Das Bundespolizeischiff BP83 „Bad Düben“ kontrollierte das Schiff, nachdem es zuvor den Nord-Ostsee-Kanal passiert hatte und der Leitstelle durch abweichende Fahrmanöver im Bereich kritischer maritimer Infrastruktur aufgefallen war.
Umweltsünder auf frischer Tat ertappt
Das Bundespolizeischiff „Bad Düben“ wurde entsandt, um den Tanker und seine Fahrt genauer zu überprüfen. Von Bord starteten die Einsatzkräfte eine Drohne. Sie sollte das Schiff und die zuvor befahrene Strecke aus der Luft beobachten. Beim Überflug nahm die Drohne auf, wie Besatzungsmitglieder den Inhalt mehrerer Müllsäcke über Bord entleerten.
Als die Bundespolizei die Crew über Seefunk befragte, hieß es von der Brücke zunächst, man habe weder eine Tankwaschung vorgenommen noch andere Substanzen ins Meer geleitet. Erst nachdem die Besatzung mit den Drohnenaufnahmen konfrontiert wurde, meldete sich der Kapitän. Er erklärte, ein Besatzungsmitglied habe vermutlich zerkleinerte Lebensmittelabfälle entsorgt.
Bundespolizei See dokumentiert
Schiffe dürfen Lebensmittelabfälle nicht einfach beliebig ins Meer werfen. Nach MARPOL, dem internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe, gelten dafür genaue Regeln. Zerkleinerte Lebensmittelabfälle dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen eingeleitet werden; unter anderem während der Fahrt, auf Kurslinie und mit vorgeschriebener Entfernung zum Land. Nord- und Ostsee gelten zudem als besonders schützenswerte Sondergebiete.
Die Bundespolizei wertete den Vorgang deshalb als Verstoß gegen das MARPOL-Übereinkommens, die den Umgang mit Schiffsmüll regelt. Hinzu kam ein weiterer Punkt: Auf den Drohnenaufnahmen war nach Angaben der Beamten auch zu sehen, dass weiterer Müll verbotenerweise auf dem Oberdeck gelagert wurde.
Verwarnung für Kapitän und Besatzung
Der Kapitän wurde über den Verstoß belehrt. Die Besatzung erhielt eine Verwarnung, außerdem wurde angeordnet, den restlichen Müll ordnungsgemäß an Bord einzulagern. Für die weitere Verfolgung des Falls wurde ein IMO-Report für das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) erstellt, das den Fall nun übernimmt. Mehr kann die Bundespolizei See nicht tun.
Dass es zunächst bei einer Verwarnung blieb, bedeutet nicht zwangsläufig, dass der Vorgang folgenlos bleibt. In solchen Fällen kann auch der Flaggenstaat einbezogen werden. Sollte er nicht kooperieren, kann dies zu verstärkten Kontrollen der Schiffe dieses Flaggenstaats in Häfen führen. Was die Reedereien dann mehr Zeit kostet - und dazu führen wird, dass sie sich nach einer anderen Flaggen umschauen. Ist dies eine konkrete Bestrafung eines solch offensichtlichen Verstoßes? Ist es nicht.
Gesetzgeber gefragt
Wir von Ankerherz meinen: Der Fall zeigt, dass die Überwachung auf See durch Drohnentechnologie effizienter geworden ist. Umweltsünder müssen fürchten, entdeckt zu werden. Der Fall zeigt aber auch, dass es große Lücken in der Gesetzgebung gibt - und dass aus europäisches Recht an dieser Stelle verschärft werden muss. In den USA oder Australien wäre das Schiff für eine möglicherweise längere Zeit festgesetzt worden.
Reederei, Kapitän und Besatzung hätten mit einer empfindlichen Strafe zu rechnen. In europäischen Gewässern ist die Drohkulisse weitaus geringer. Während beispielsweise Fischer scharf kontrolliert werden, ist es nicht zu verstehen, dass Umweltsünder auf Frachtschiffen so leicht davon kommen können...


























